Kreuzfahrt bei Taufe abgesagt - Jungfernfahrt fällt aus

Kreuzfahrt abgesagt, welche Ansprüche stehen Ihnen als Betroffener zu?

 

Dem Reisenden steht in diesen Fällen ein Anspruch auf Reisepreisminderung (§ 651m BGB) und zudem ein Anspruch auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden (§ 651n Abs. 2 BGB) zu. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Reise (Kreuzfahrt) aufgrund eines technischen Defekts kurzfristig (z.B. bei einer Taufe oder Jungfernfahrt) abgesagt wird.

 

Vorgesehener Hafen wird nicht angelaufen oder die Reiseroute geändert, was nun?

 

Auch in diesen Fällen steht dem Reisenden ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu, wenn z.B. die vorgesehenen Häfen nicht angelaufen werden. Dieses gilt auch in den Fällen, in denen ein geplanter Hafen aufgrund von z. B. schlechtem Wetter ausfällt.

 

Aufgrund meiner beruflichen Erfahrung bei einer großen deutschsprachigen Kreuzfahrtgesellschaft verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des Reiserechts. Wurde Ihre Kreuzfahrt abgesagt oder war Ihre Kreuzfahrt mangelhaft, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich berate Sie gerne und helfe Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen.